Mitunter ist es erforderlich, dass ein von einer Zertifizierungsstelle ausgestelltes Zertifikat bereits vor dessen Ablaufdatum aus dem Verkehr gezogen werden muss. Um dies zu ermöglichen, hält eine Zertifizierungsstelle eine Sperrliste vor. Hierbei handelt es sich um eine signierte Datei mit einem relativ kurzen Ablaufdatum, welches in Kombination mit dem Zertifikat zur Überprüfung der Gültigkeit herangezogen wird.
Beim Widerrufen eines Zertifikats wird dessen Seriennummer auf die Sperrliste gesetzt. Entitäten, die die Sperrung eines Zertifikats überprüfen, betrachten es dann als nicht mehr gültig.
„Widerrufen eines ausgestellten Zertifikats“ weiterlesen