Mitunter ist es erforderlich, dass ein von einer Zertifizierungsstelle ausgestelltes Zertifikat bereits vor dessen Ablaufdatum aus dem Verkehr gezogen werden muss. Um dies zu ermöglichen, hält eine Zertifizierungsstelle eine Sperrliste vor. Hierbei handelt es sich um eine signierte Datei mit einem relativ kurzen Ablaufdatum, welches in Kombination mit dem Zertifikat zur Überprüfung der Gültigkeit herangezogen wird.
Nachdem ein Zertifikat widerrufen wurde, muss eine neue Sperrliste erstellt und veröffentlicht werden, damit Entitäten, die den Sperrstatus überprüfen, über die Sperrung informiert werden. Da die Sperrliste ein verhältnismäßig kurzes Ablaufdatum hat, muss sie auch ohne inhaltliche Änderung in regelmäßigen Abständen neu ausgestellt werden.
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